Für den heutigen Zahlungsverkehr kommt man um ein Girokonto nicht mehr herum. In jedem Haushalt muss ein solches Konto vorhanden sein. Oft besitzen alle erwachsenen Familienmitglieder ein eigenes Konto. Irgendwann kommt ohnehin für fast jeden Menschen der Zeitpunkt, an welchem die Eröffnung des ersten eigenen Kontos auf der Tagesordnung steht. Dabei kann man von vorneherein darauf achten, dass das Girokonto kostenlos für den Nutzer bleibt.
Das Girokonto ist das Instrument zur Abwicklung des persönlichen Zahlungsverkehrs. Im Normalfall dient es als Verbindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Behörden, Dienstleistern, Vereinen, privatem Zahlungsverkehr oder zum bargeldlosen Bezahlen. Einzelüberweisungen und automatische Daueraufträge können geschaltet werden. Für kleinere finanzielle Engpässe hilft es mit einem Dispositionskredit über die Zeitspanne bis zum nächsten Geldeingang. So schafft es viel Flexibilität für den Kontoinhaber. Auch als Taschengeldkonto für Jugendliche eignet es sich bestens. Schon vor dem Eintritt ins Erwerbsleben kann der Nachwuchs langsam in den Umgang mit einem Girokonto hineinwachsen. Das Taschengeld soll für den Empfänger frei verfügbar sein. Daher raten Erziehungswissenschaftler zur Eröffnung eines eigenen Kontos für Jugendliche. Um den Umgang mit dem Konto zu erlernen ohne größere Risiken einzugehen, sind die Konten für Jugendliche mit einigen Sonderregeln ausgestattet. Zunächst wird zur Eröffnung des Kontos die Unterschrift der Erziehungsberechtigten benötigt. Sinnvoll ist es, das Konto bei einem gemeinsamen Gang zur Bank zu eröffnen.
In den Banken sind die Konten jeweils etwas unterschiedlich für Jugendliche gestaltet. So lange sich die Kontoinhaber in der Schule oder einer Berufsausbildung befinden, sind die Konten bei nahezu allen Banken gebührenfrei. Die Kontoführung sollte von Anfang an im Onlinebetrieb möglich sein. Bei den meisten Banken bleibt das Konto auch später frei von Gebühren. Meistens ist die Bankkarte bei Kindern bis 14 Jahren nur zum Drucken von Kontoauszügen geeignet. Alle anderen Funktionen sind inaktiv. Auch Bargeld muss am Bankschalter abgehoben werden. Ab dem 14. Lebensjahr können dann auch Abhebungen am Geldautomat erfolgen. Vorher wird für die Karte auch keine PIN eingerichtet. Das Guthaben auf dem Girokonto kann nicht überzogen werden. Ein Dispositionskredit wird nicht gewährt. Der Verfügungsrahmen ist auf Höchstsummen begrenzbar. So lernen Jugendliche unter gewissen Vorgaben Schritt für Schritt den Umgang mit einem Girokonto. Die Möglichkeit selbst Überweisungen zu tätigen, kann entweder ganz abgeschaltet werden oder einem gewissen Verfügungsrahmen unterliegen. Gleiches gilt für die Einrichtung von Daueraufträgen.
Erziehungsberechtigte Personen sind gut beraten, die Nutzung des Kontos ein wenig zu beobachten. Der unter Jugendlichen meist sorglose Umgang mit Kontoauszügen oder der Verwahrung der Bankkarte, bedürfen häufig der unauffälligen Unterstützung. Der eine oder andere Hinweis ist oft für eine nachvollziehbare Dokumentation der Kontobewegungen nötig. Auch der Verlust der Bankkarte sollte nicht als Drama behandelt werden. Da die Karte nur eingeschränkten Funktionsumfang bietet, ist der Verlust nicht unbedingt tragisch. In der Lernzeit kommen solche Vorfälle vielleicht sogar mehrmals vor. Die Jugendlichen Kontonutzer machen mit ihrem ersten Girokonto einen wichtigen Schritt in Richtung auf ein selbstbestimmtes Leben. Die Sorgfalt und Genauigkeit für eine funktionierende Verwaltung und einen verantwortungsbewussten Umgang mit Geld lernt kaum jemand im ersten Anlauf. Das erste Girokonto ist aber der Einstieg in diese wichtige Lebenserfahrung.